Unsere Leistungen
Vom Pflegeschnitt am Jungbaum über die sichere Fällung großer Altbäume bis zur kompletten Baufeldräumung — wir betreuen Bäume und Grünflächen in jeder Lebensphase. Geführt von Dipl. Forstwirt Erik Fritzsche (TU Dresden / Tharandt), gearbeitet wird nach ZTV-Baumpflege, den Empfehlungen der FLL und den anerkannten SKT-Regeln (DGUV).
Baumkontrolle
Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie, eingehende Untersuchung mit Schalltomographie oder Bohrwiderstand sowie digitales Baumkataster für Hausverwaltungen und Kommunen.
Baumpflege
Kronenpflege, Kroneneinkürzung und Lichtraumprofil — fachgerechter Schnitt nach ZTV-Baumpflege, schonend per Seilklettertechnik ausgeführt.
Obstbaumschnitt
Erziehungs-, Erhaltungs- und Verjüngungsschnitt an Apfel, Birne, Kirsche & Co. — termingerecht als Winter- oder Sommerschnitt für Gesundheit und Ertrag.
Baumfällung
Sichere Fällung — auch unter beengten Verhältnissen — per Seilklettertechnik, Seilzug oder Hubarbeitsbühne. Auf Wunsch inklusive Antragstellung und Entsorgung.
Seilklettertechnik
Das schonendste Verfahren der Baumpflege: Arbeiten in der Krone ohne schweres Gerät und Flurschäden — dort, wo eine Hubarbeitsbühne nicht hinkommt.
Baumpflanzung
Standortgerechte, klimaangepasste Artenwahl, fachgerechte Pflanzung nach FLL sowie Fertigstellungs- und Entwicklungspflege — damit junge Bäume gut anwachsen.
Wurzel- & Stubbenfräsen
Erschütterungsarmes Abfräsen des Wurzelstocks bis unter Geländeniveau — schont Bauwerke und Leitungen. Bei größeren Flächen komplette Gehölzrodung.
Häckselarbeit & Baufeldräumung
Häckseln des Schnittguts direkt vor Ort und komplette Baufeldfreimachung für Bauvorhaben — inklusive Genehmigung, Fristen und besenreiner Übergabe.
Entsorgung
Fachgerechte Abfuhr und Verwertung von Grüngut, Astmaterial, Stammholz und Wurzelstöcken im Sinne der Kreislaufwirtschaft — sauber und nachweislich.
Gartenpflege
Laufende Garten- und Grünflächenpflege für Privatkunden, Hausverwaltungen und Kommunen — Heckenschnitt, Formschnitt und Mulcharbeiten rechtssicher nach § 39 BNatSchG.
Sturmschadenbeseitigung
Soforteinsatz nach Sturm, Schneebruch, Windwurf oder Blitzschlag — Sicherung gefährlicher Schadbäume inklusive Fotodokumentation für die Versicherung.
Baumschäden erkennen
Frühzeitige Erkennung von Pilzbefall, Faulstellen, Wurzelschäden und strukturellen Schwächen — bevor aus einem Befund eine Gefahr wird.
Forstarbeiten
Durchforstung, Holzernte, Jungbestandspflege und Verkehrssicherung im Wald — für Waldbesitzer, Kommunen und Hausverwaltungen.
Fäll- und Schutzzeiten
Beratung zu § 39 BNatSchG, SächsNatSchG und den Baumschutzsatzungen in Dresden, Leipzig, Chemnitz und weiteren sächsischen Gemeinden — verständlich erklärt.
Gut zu wissen: In Dresden gilt die Gehölzschutzsatzung, bundesweit zusätzlich die Schonzeit nach § 39 BNatSchG (1. März – 30. September). Wir prüfen die Genehmigungspflicht, übernehmen die Antragstellung beim Umweltamt und planen alle Maßnahmen rechtssicher.
Welche Leistung passt zu Ihrem Anliegen?
Sie sind unsicher, welche Maßnahme Ihr Baum oder Grundstück wirklich braucht? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen — als Diplom-Forstwirt mit Studium an der TU Dresden / Tharandt nimmt sich Erik Fritzsche Zeit für eine fachliche Einschätzung. Auch eine Zweit- oder Drittmeinung ist selbstverständlich willkommen.