Baumpflegerei Dresden Baumpflegerei Professionelle Baumpflege in Dresden.
Digitales Baumkataster

Für Verwaltungen, Heime, Bäder und Industrie

Baumkataster mit Planungsfunktion

Ein Baumkataster ist das digitale Verzeichnis aller Bäume einer Liegenschaft: Standort, Art, Zustand, letzte Kontrolle, nächster Termin. Wir führen dieses Verzeichnis für Hausverwaltungen, Alten- und Pflegeheime, Schwimmbäder, Industrie- und Gewerbegelände und alle anderen Objekte im Großraum Dresden, auf denen Bäume zu verantworten sind — und Sie schauen jederzeit hinein. Ohne Software, ohne Installation, ohne Login: Sie öffnen einen Link und sehen Ihren Baumbestand auf der Karte, jeden Baum in einer Ampelfarbe, jede fällige Maßnahme mit Frist.

Damit verschiebt sich die fachliche Arbeit dorthin, wo sie hingehört: Die Beurteilung der Bäume übernimmt der Fachbetrieb und dokumentiert sie nachvollziehbar. Bei Ihnen bleibt die Entscheidung — und die haben Sie zum ersten Mal auf einen Blick vor sich.

Für wen wir Baumbestände führen

Sinnvoll wird ein Kataster, sobald mehr Bäume zu verantworten sind, als man im Kopf behält — erfahrungsgemäß ab etwa einem Dutzend. Ob Wohnanlage, Heim, Bad oder Werksgelände: Die Verkehrssicherungspflicht ist überall dieselbe.

Hausverwaltungen und WEG-VerwaltungenWohnungsgenossenschaftenKommunale WohnungsgesellschaftenAlten- und PflegeheimeKliniken und Reha-EinrichtungenSchwimmbäder und FreizeitanlagenIndustrie- und GewerbegeländeLogistik- und BetriebshöfeHotels, Pensionen und CampingplätzeSchulen, Kitas und SportanlagenKirchgemeinden und FriedhöfeKommunen und ZweckverbändeBauträger und Asset Manager

Was Sie davon haben

Reinschauen statt nachfragen

Ein Link, kein Passwort, keine Installation. Am Rechner wie am Handy. Sie sehen den Bestand auf der Karte und jeden Baum in seiner Akte — mit Foto, Befund und Historie.

Ampel statt Fachjargon

Jeder Baum trägt eine Farbe: rot heißt Handlungsbedarf, gelb demnächst dran, grün alles im Plan. Die Regel dahinter steht offen dabei — Sie müssen sie nicht glauben, Sie können sie nachvollziehen.

Dringendes zuerst

Bäume mit Handlungsbedarf stehen ganz oben, mit Frist. Sie müssen nicht suchen, ob etwas Eiliges dabei ist — wenn ja, sehen Sie es als Erstes.

Termine, die sich selbst führen

Kontrollturnus und Maßnahmenfrist sind zwei verschiedene Daten und werden auch getrennt geführt. Nach jedem Besuch schreibt das System sie fort — niemand muss eine Liste pflegen.

Nachweis auf Knopfdruck

Zu jedem Baum gibt es die Baumakte als PDF: Kontrollen, Befunde, Maßnahmen, Fotos, Daten. Das ist der Beleg, den Sie im Streitfall oder gegenüber der Versicherung brauchen.

Objekte sauber getrennt

Jede Liegenschaft bekommt ihren eigenen Zugang. Der Beirat der einen Anlage sieht die Bäume der anderen nicht, die Heimleitung nur ihr Grundstück — und Sie behalten den Blick über alles.

Nichts einzurichten, nichts zu pflegen

Keine Installation, keine Nutzerverwaltung, keine Schulung. Sie geben einen Link weiter, und wer ihn öffnet, sieht genau das, was für ihn bestimmt ist — mehr ist auf Ihrer Seite nicht zu tun.

Verkehrssicherungspflicht: wer prüft, wer entscheidet, wer haftet

Für den Zustand eines Baumes haftet der Grundstückseigentümer — bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Gemeinschaft, vertreten durch ihre Verwaltung, bei einem Heim, einem Bad oder einem Betriebsgelände der jeweilige Betreiber. Diese Pflicht verlangt, dass Bäume regelmäßig fachkundig in Augenschein genommen werden und dass erkannte Gefahren beseitigt werden. Wer beides tut und belegen kann, hat seiner Pflicht genügt; wer es nicht belegen kann, steht im Schadensfall schlecht da.

Die Kontrolle selbst dürfen Sie auf einen Fachbetrieb übertragen — Sie müssen ihn nur sorgfältig auswählen und dafür sorgen, dass er tatsächlich tätig wird. Genau das leistet das Kataster: Es hält lückenlos fest, wer wann welchen Baum begutachtet hat, was befundet wurde und welche Frist daraus folgte. Diese Chronik entsteht bei uns im Arbeitsablauf und nicht nachträglich am Schreibtisch.

Der entscheidende Punkt: Sie müssen Bäume nicht mehr selbst beurteilen. Sie müssen nur noch entscheiden, was von den Empfehlungen wann beauftragt wird — und das ist eine Verwaltungsentscheidung, keine baumfachliche.

Planen statt reagieren

Der übliche Ablauf ist der umgekehrte: Ein Ast fällt, ein Bewohner beschwert sich, ein Sturm zieht durch — und dann muss es schnell gehen und außerhalb jeder Planung stattfinden. Mit dem Kataster kennen Sie den Bedarf, bevor er dringend wird.

1

Jahresplanung — Sie sehen im Voraus, welche Bäume im kommenden Jahr zur Kontrolle anstehen und welche Maßnahmen bis wann fällig sind.

2

Budget — Aus offenen Maßnahmen wird ein Angebot; aus dem Angebot eine Zahl, mit der sich rechnen lässt.

3

Bündelung — Was ohnehin auf demselben Grundstück ansteht, wird in einer Anfahrt erledigt statt in vier.

4

Fristen — Schonzeit und Genehmigungsverfahren sind eingeplant, bevor sie zum Problem werden.

Für die Eigentümerversammlung, die Heimleitung oder die Geschäftsführung heißt das: Sie legen keine Sammlung von Einzelangeboten vor, sondern eine begründete Reihenfolge. Was muss dieses Jahr passieren, was kann warten. Beschlüsse werden dadurch schneller gefasst — und sind später nachvollziehbar belegt.

So kommen Sie zu Ihrem Kataster

1

Erstgespräch und Begehung

Sie nennen uns Ihre Objekte, wir sehen sie uns an und verschaffen uns einen Überblick über den Bestand. Daraus ergibt sich, welcher Umfang sinnvoll ist — verbindlich ist an dieser Stelle noch nichts.

2

Erstaufnahme des Bestandes

Jeder Baum wird vor Ort aufgenommen: Position per GPS, Art, Maße, Foto und die Beurteilung des Zustands nach FLL-Baumkontrollrichtlinie. Daraus entsteht Ihr Kataster — und Sie haben zum ersten Mal ein vollständiges Bild Ihres Bestandes.

3

Ihr Zugang

Sie erhalten den Link zu Ihrem Bestand und können ihn an Eigentümer, Beirat, Heimleitung oder Hausmeister weitergeben. Ab hier ist der Stand für alle derselbe.

4

Folgekontrollen beauftragen

Die wiederkehrenden Regelkontrollen beauftragen Sie entweder einzeln nach Angebot oder als Dauerauftrag über den vereinbarten Turnus. Der Dauerauftrag erspart Ihnen, für jede fällige Kontrolle erneut eine Entscheidung herbeizuführen — versäumte Termine kann es damit nicht mehr geben.

5

Laufende Betreuung

Wir kontrollieren im vereinbarten Turnus und führen aus, was Sie beauftragen. Jeder Besuch schreibt das Kataster fort — Sie bekommen Bescheid, wenn etwas Neues auftaucht.

Wo wir Baumbestände betreuen

Unser Einsatzgebiet ist der Großraum Dresden: Dresden mit allen Ortsamtsbereichen, Radebeul, Coswig, Meißen, Freital, Pirna, Heidenau und die angrenzenden Gemeinden. Größere Bestände betreuen wir sachsenweit.

In Dresden gilt zusätzlich die Gehölzschutzsatzung: Viele Fällungen und stärkere Rückschnitte sind genehmigungspflichtig, außerhalb der Schonzeit nach § 39 BNatSchG (1. März bis 30. September) ohnehin nur ein enges Zeitfenster. Wir prüfen die Genehmigungspflicht und übernehmen die Antragstellung beim Umweltamt — im Kataster steht dann bereits, welcher Baum wann drankommen muss, damit die Frist hält.

Häufige Fragen

Brauchen wir dafür eine Software oder einen Vertrag mit einem Anbieter?

Nein. Das Kataster ist Teil unserer Leistung und kein Produkt, das Sie zusätzlich beschaffen und verwalten müssen. Sie bekommen einen Link und öffnen ihn im Browser — mehr ist nicht einzurichten, nichts zu installieren, keine Nutzerverwaltung zu pflegen.

Für welche Objekte lohnt sich ein Kataster?

Für jedes Grundstück, auf dem mehr Bäume stehen, als eine Person zuverlässig im Kopf behält — in der Praxis ab etwa einem Dutzend. Das betrifft Wohnanlagen und WEG genauso wie Alten- und Pflegeheime, Kliniken, Schwimmbäder, Hotels, Schulen, Sportanlagen, Friedhöfe sowie Industrie- und Gewerbegelände. Die Verkehrssicherungspflicht unterscheidet nicht nach Objektart: Wer den Grund verantwortet, verantwortet auch die Bäume darauf.

Einzelauftrag oder Dauerbeauftragung für die Folgekontrollen?

Beides ist möglich. Beim Einzelauftrag erhalten Sie für jede anstehende Kontrolle ein Angebot und entscheiden neu — das gibt maximale Kontrolle, verlangt aber jedes Mal eine Entscheidung. Bei der Dauerbeauftragung kontrollieren wir im vereinbarten Turnus selbstständig. Für Verwaltungen und Betreiber ist das meist der ruhigere Weg: Der Turnus läuft, ohne dass jemand daran denken muss, und die Verkehrssicherung bleibt lückenlos. Kündbar ist die Vereinbarung jederzeit.

Wie oft muss ein Baum kontrolliert werden?

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie gibt keinen starren Rhythmus vor, sondern leitet ihn aus Alter, Zustand und Standort ab. In der Praxis heißt das: ein gesunder Jungbaum im Innenhof seltener, ein alter Baum über einem Spielplatz, einer Liegewiese oder einem Parkplatz mindestens einmal jährlich, auffällige Bäume häufiger. Den Turnus legen wir je Baum fest, und er steht im Kataster.

Wer haftet, wenn trotz Kontrolle ein Ast herunterfällt?

Die Verkehrssicherungspflicht verlangt keine absolute Sicherheit — Bäume bleiben lebende Organismen. Verlangt wird, dass Gefahren fachkundig und regelmäßig gesucht und erkannte Gefahren beseitigt werden. Wird das erfüllt und lückenlos dokumentiert, entfällt in aller Regel der Vorwurf der Pflichtverletzung. Genau diese Dokumentation entsteht im Kataster von selbst.

Können Eigentümer, Beirat oder Hausmeister den Zugang auch bekommen?

Ja, und das ist ausdrücklich so gedacht. Ein Zugang lässt sich auf ein einzelnes Objekt beschränken, sodass der Beirat einer Anlage oder die Leitung eines Hauses genau deren Bäume sieht und keine fremden. Diskussionen in der Versammlung oder in der Runde werden dadurch kürzer, weil alle auf denselben Stand schauen.

Was passiert mit dem Kataster, wenn wir den Betrieb wechseln?

Die Daten gehören zur Liegenschaft, nicht zu uns. Sie erhalten Ihren Bestand samt Chronik und Fotos als vollständige Baumakten heraus und können damit weiterarbeiten — auch bei einem anderen Fachbetrieb.

Wir haben schon eine Excel-Liste. Reicht das nicht?

Eine Liste hält fest, was jemand eingetragen hat. Sie zeigt nicht, welcher Baum wo steht, sie erinnert nicht an Fristen, sie belegt nicht, wer wann kontrolliert hat, und sie veraltet zwischen zwei Bearbeitungen. Der Unterschied zeigt sich nicht im Alltag, sondern im Schadensfall.

Wie viele Bäume verantworten Sie — und wann wurden sie zuletzt kontrolliert?

Nennen Sie uns Ihre Objekte und die ungefähre Zahl der Bäume — wir nehmen den Bestand auf und legen Ihr Kataster an. Beurteilt wird von Dipl. Forstwirt Erik Fritzsche (TU Dresden / Tharandt), gearbeitet nach FLL-Baumkontrollrichtlinie und ZTV-Baumpflege. Gern zeigen wir Ihnen vorab einen Musterzugang, an dem Sie sehen, was Ihre Eigentümer, Beiräte oder Kollegen später vor sich haben.

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