Gartenpflege
Wir übernehmen die laufende Garten- und Grünflächenpflege für Privatkunden, Hausverwaltungen und Kommunen — inklusive fachgerechtem Heckenschnitt, Einkürzen, Form- und Pflegeschnitt sowie Mulcharbeiten. Alle Maßnahmen planen wir rechtssicher nach den gesetzlichen Schnittzeiträumen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Unsere Leistungen
Heckenschnitt & Formschnitt
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung — ganzjährig zulässig, solange keine besetzten Brutstätten gestört werden.
Einkürzen & Hecke roden
Radikaler Rückschnitt „auf den Stock“ und das Roden von Hecken — fachgerecht im erlaubten Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende Februar.
Auslichten von Sträuchern
Verjüngung und Auslichtung von Sträuchern und Ziergehölzen für gesundes Wachstum und eine ansprechende Form.
Mulcharbeiten
Mulchen von Flächen, Böschungen und Wegrändern — inklusive Abfuhr und Verwertung des anfallenden Schnittguts.
Rechtssicher nach § 39 BNatSchG: Vom 1. März bis 30. September ist das radikale Zurückschneiden und Roden von Hecken verboten. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben ganzjährig erlaubt — wir planen jede Maßnahme entsprechend ein, damit keine Bußgelder drohen.
Gepflegtes Grün — das ganze Jahr
Als Diplom-Forstwirt mit Studium an der TU Dresden / Tharandt kennt Erik Fritzsche die gesetzlichen Schnittzeiträume und den fachgerechten Umgang mit Gehölzen — so bleibt Ihr Garten gepflegt und rechtssicher.